Allgemeine Reisebedingungen für Mehrtagesfahrten, Gruppen-, Schüler- und Vereinsreisen
Sehr geehrter Reisegast,
es freut uns, dass Sie sich
entschlossen haben, Ihre nächste Reise bei Bayer-Reisen zu buchen. Wir
setzen unsere ganze Erfahrung ein, um Ihre Reise sorgfältig
vorzubereiten. Wir empfehlen Ihnen, vor Abschluss des Reisevertrages die
folgenden Bedingungen sorgfältig zu lesen, welche in Ergänzung der
Paragrafen 651 a ff. BGB (Reisevertragsrecht) vereinbart werden.
§ 1. Buchung
1.1. Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage unseres Kataloges
bieten Sie Bayer-Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Anmeldung/
Bestätigung durch Bayer-Reisen zustande.
1.2. Der Reiseanmelder übernimmt die volle Haftung für die
Einhaltung der Vertragspflichten aller auf seinen Namen angemeldeten
Reiseteilnehmer.
§ 2. Zahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % des
Reisepreises aufgerundet auf 10,00 EUR fällig (ausgenommen Tagesfahrten
– 14 Tage vor Reisebeginn). Der restliche Reisepreis ist 14 Tage vor
Reisebeginn, bei kürzeren Buchungen als 14 Tage vorher sofort, jeweils
nach Aushändigung der restlichen Reiseunterlagen inkl. Sicherungsschein
fällig. Stornierungs-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort
fällig.
§ 3. Inhalt des Reisevertrages
3.1. Der Umfang der von Bayer-Reisen geschuldeten
Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den in unseren Prospekten und
sonstigen Unterlagen für die jeweilige Reise abgedruckten
Beschreibungen, Abbildungen und insbesondere unserer Reisebestätigung.
Diese hat im Zweifel Vorrang. Bei Vorausbuchungen können sich aus dem
für den Reisezeitraum geltenden Prospekt Änderungen der Leistungen
ergeben. Diese sind ohne weitere Erklärung für die jeweilige Reise
maßgebend. Im Übrigen bedürfen Änderungen zu den aufgeführten Leistungen
bzw. der Reisebedingungen in jedem Fall der Schriftform und sind
ausschließlich mit Bayer-Reisen zu vereinbaren.
3.2. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des
Reisekataloges einschließlich der Reisebedingungen abweichende
Zusicherungen zu geben oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
§ 4. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von Bayer-Reisen nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind
verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen oder -abweichungen
sofort in Kenntnis zu setzen.
4.2. Erhöhen sich nach Abschluss des Reisevertrages die
Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder ändern sich nach Abschluss des
Reisevertrages die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse,
behalten wir uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise zu
ändern, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem
Vertragsabschluss liegt. Die Preise werden in dem Umfang geändert, wie
sich die erhöhten Beförderungskosten bzw. Abgaben pro Person bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken, bei Wechselkursänderungen werden
die Preise in dem Umfang geändert, wie sich deren Änderung pro Person,
der Zahl der Unterkunftseinheiten, der Kapazität und dem Preisverhältnis
der einzelnen Reiseleistungen zueinander auswirkt. Bayer-Reisen hat dem
Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung spätestens drei Wochen vor
Reisebeginn mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10 %, so
ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Gebühr vom
Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich und schriftlich
gegenüber Bayer-Reisen erklärt werden.
§ 5. Reiserücktritt und Umbuchung durch den Kunden
5.1. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag
vor Reiseantritt werden folgende Stornierungsgebühren bei
Busmehrtagesfahrten pro Person pauschal erhoben:
a) Bei reinen Busreisen
• Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreisesn
• ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
• ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
• ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
• ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
b) Bei Busreisen mit eingeschlossenen Flugreisen, See-/Flusskreuzfahrten oder Fähren
• Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
• ab 59. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises
• ab 29. Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises
• ab 21. Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
• ab dem 14 Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
c) Busreisen mit eingeschlossenen Veranstaltungen (Musicals, Konzerte etc.)
• Bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
• ab dem 89. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
• ab dem 59. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
5.2. Der Nachweis und die Geltendmachung höherer
Stornokosten bleibt ausdrücklich vorbehalten. Grundlage der Berechnung
der Stornierungsgebühr bildet der Reisepreis je angemeldeten Teilnehmer.
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der
Rücktrittserklärung in schriftlicher Form. Der Nachweis eines geringeren
Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.
5.3. Umbuchungen von Reiseterminen und Reisezielen bei
Busmehrtagesfahrten, die innerhalb einer Frist von 28 Tagen vor
Reiseantritt erfolgen, sind grundsätzlich durch einen Rücktritt vom
Reisevertrag (Storno) zu den unter Ziff. 5.1 genannten Konditionen und
nachfolgender Neubuchung, soweit verfügbar, möglich. Umbuchungen von
Reiseterminen und Reisezielen bei Flug- und Schiffsreisen sind
grundsätzlich durch einen Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den
unter Ziff. 5.1 genannten Konditionen und nachfolgender Neubuchung,
soweit verfügbar, möglich. Umbuchungen, bei denen sich lediglich der
Abfahrtsort ändert bzw. andere Umbuchungswünsche, die nur geringfügige
Kosten verursachen, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00
pro Buchung realisiert. Das gleiche gilt für Umbuchungen vor dem in Satz
1 bei Busmehrtagesfahrten genannten Zeitraum.
§ 6. Rücktritt und Kündigung durch Bayer-Reisen
Bayer-Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
• Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Bayer-Reisen
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
• Bis 10 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl (Tagesfahrten bis 3 Tage vor Reisebeginn). Diese
beträgt in der Regel 20 Personen, es sei denn, im Katalog ist eine
andere Mindestteilnehmerzahl angegeben. Der Kunde wird unverzüglich
durch Bayer-Reisen informiert. Bayer-Reisen kann dem Kunden ein
Alternativangebot unterbreiten. Nimmt dieses der Kunde nicht an, werden
ihm bereits gezahlte Reisekosten sofort erstattet.
§ 7. Kündigung infolge höherer Gewalt
7.1. Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen
erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände, wie Krieg, innere
Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte,
Grenzschließung), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von
Unterkünften u. ä. berechtigen beide Teile zur Kündigung des
Reisevertrages.
7.2. Im Falle der Kündigung infolge höherer Gewalt kann
Bayer-Reisen den Reisepreis verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen.
Auf Anforderung des Kunden wird Bayer-Reisen die ersparten Aufwendungen
nachweisen.
7.3. Bayer-Reisen ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung
verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem
Falle hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur
Hälfte, weitere Kosten, die über den vereinbarten Reisepreis
hinausgehen, trägt der Kunde.
§ 8. Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in den Reisevertrag eintritt, sofern dieser den
besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8.2. Der Reisende und der Dritte haften Bayer-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
8.3. Der Reisende und der Dritte haften Bayer-Reisen als
Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstandenen
Mehrkosten, regelmäßig pauschalisiert und ohne weiteren Nachweis auf
15,00 EUR.
§ 9. Gewährleistung und Schadensersatz
9.1. Gewährleistung und Schadensersatz als Veranstalter
a) Gewährleistung: Wir gewährleisten im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen, dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist
und die zugesicherten Eigenschaften aufweist.
b) Schadenersatz: Unsere vertragliche Haftung als
Veranstalter ist insgesamt auf die Höhe des 3fachen Reisepreises
beschränkt, soweit kein Körperschaden vorliegt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt
wurde und soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann bzw.
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir
uns gegenüber dem Reisenden darauf berufen.
9.2. Gewährleistung und Schadensersatz als Vermittler
Bayer-Reisen haftet nicht für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Reiseausschreibung (Katalog) ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind. Entsteht ein Schaden aufgrund fehlerhafter
Vermittlungsleistung von Bayer-Reisen, ist die vertragliche Haftung auf
den 3fachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der eingetretene Schaden
ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bei der
Vermittlung zurückzuführen bzw. es handelt sich um einen Körperschaden.
§ 10. Mängelanzeigen, Abhilfeverlangen
Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die
Reiseleitung oder Vertretung von Bayer-Reisen im Reisegebiet zu richten.
Reiseleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht
befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Bayer-Reisen anzuerkennen.
§ 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
entstehen, gehen zu seinen Lasten. Für eventuelle Auskünfte steht Ihnen
Ihr Reisebüro oder Bayer-Reisen gerne zur Verfügung.
§ 12. Gepäck
Das Gepäck ist mit genauer Anschrift des Reisenden zu
versehen. Für die Beförderung ist pro Person 1 Koffer bis max. 20 kg und
ein Handgepäck bis max. 5 kg vorgesehen (Skireisen 1 Koffer max. 15
kg). Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden;
er hat auf die Ver- und Entladung besonders zu achten, da bei Verlust
kein Ersatz geleistet wird, ebenso nicht bei Diebstahl oder Einbruch.
§ 13. Platzverteilung im Bus Die Busse sind in jedem Fall Nichtraucherbusse. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze im Fahrzeug ist ausgeschlossen. Die Platzverteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
§ 14. Programmänderungen Sollte die Durchführung einzelner Programmpunkte auf Grund des Wetters, der Verkehrslage oder anderer Umstände nicht sinnvoll sein, so werden von unserer Reiseleitung bzw. Vertretung gleichwertige Alternativen angeboten. Programmänderungen sind daher vorbehalten.
§ 15. Fakultative Reiseleistungen Bei Reiseausflugsleistungen, die nicht Bestandteil des Leistungspaketes sind, kann der Kunde vor Ort entscheiden, ob er diese in Anspruch nimmt oder nicht. Die Bezahlung erfolgt vor Ort. § 16. Transportleistungen Sämtliche Transportleistungen werden ausschließlich von Bayer-Reisen durchgeführt. Bayer-Reisen behält sich jedoch vor, andere Unternehmen in Ausnahmefällen damit zu beauftragen.
§ 17. Ausschlussfrist und Verjährung
17.1. Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise
(Abhilfe durch Bayer-Reisen, Selbstabhilfe durch Reisenden, Minderung
des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise gegenüber Bayer-Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist
kann der Reisende nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er die
genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
17.2. Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrag nach enden sollte. Bei grobem Verschulden verjähren
die vorgenannten Ansprüche in zwei Jahren.
17.3. Im Übrigen gilt, insbesondere bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
17.4. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Bayer-Reisen oder
dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich oder in
Textform zurückweisen.
§ 18. Gerichtsstand
Für Klagen von Bayer-Reisen gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, der Kunde hat nach Abschluss
des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des
Kunden ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen
Fällen ist der Sitz von Bayer-Reisen maßgebend. Ist der Kunde Kaufmann
oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag der Sitz
von Bayer-Reisen.
§ 19. Reiseveranstalter Bayer-Reisen GmbH, Inh. Julia & Tino Bayer, Marktplatz 4 ,92714 Pleystein, Tel.: 09654-91171, FAX: 09654-91172; Eingetragen beim Amtsgericht Weiden, HRB 2869
§ 20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.